Gerade auf der Suche nach technischen Informationen gelangen wir häufig auf englischsprachige Webseiten. Manchmal benötigt man aber die Information, wo das jeweilige Unternehmen hinter Seite ansässig ist. Diese lässt sich auf Webseiten in Deutschland immer einfach über den Link zum Impressum abrufen.
Welche Pflichtangaben müssen auf deutschen Internetseiten untergebracht werden?
Wenn ihr eine eigene Webseite habt, so wie ich diese hier, ist eine Datenschutzerklärung unumgänglich, wenn sich die Seite an deutsche Besucher richtet. Dies gilt mehr oder weniger in der gesamten EU. Darüberhinaus muss bei jeder gewerblichen Tätigkeit ein Impressum angegeben werden. In sehr seltenen Fällen, bei rein privat betriebenen Webseiten, bei der es nicht einmal einen Affiliate-Link geben darf, kann auf das Impressum verzichtet werden. Ich weiß leider nicht, ob die alleinige Angabe eines Kontos o. Ä. für Spenden diese Schwelle bereits überschreitet.
Sowohl Datenschutzerklärung als auch Impressum müssen gewisse Pflichtangaben enthalten. Dazu lassen sich viele Diskussionen im Netz mit Hilfe einer Suchmaschine finden. Auch werden einige Generatoren angeboten um diese Informationen bequem zusammenzustellen.
Datenschutzerklärung
Hierbei ist vor allem zu benennen in welcher Form welche Daten bei wem verarbeitet werden. Der alleinige Aufruf einer Webseite übermittelt bereits die eigene IP-Adresse, welche ein personenbezogenes Datum darstellt und dessen Verwendung und eventuelle Speicherung in der Datenschutzerklärung benannt werden müssen. Darüberhinaus gilt es hier einen Verantwortlichen und Ansprechpartner zu benennen.
Impressum
Neben ein paar, in den weiten des Internets oder bei einer Rechtsberatung zu erfahrenden, speziellen Pflichtangaben sind hier vor allem eine ladungsfähige Anschrift und Kontaktmöglichkeiten Pflicht.
Weitere, nicht inhaltliche Bedingungen
Über diese beiden Informationen hinaus muss ich mich als Webseitenbetreiber in Deutschland natürlich auch ganz grundsätzlich an deutsches Recht halten. Bei den allermeisten Bedingungen gelten die gleichen oder zumindest ähnliche Gesetze wie für mündliche oder auf Papier gedruckten Äußerungen und Medien.
